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Der Holocaust | Geschichte



  • [Judenverfolgung im Deutschen Reich]


  • [Übergang zum systematischen Völkermord]


  • [Die Vernichtungslager]


  • [Planungsdokumente und Opferzahlen]


  • [Weitere bedrohte Gruppen]


  • [Quelle]




  • Die Entwicklung zum Holocaust begann 1933 mit der schrittweisen Entrechtung und Verfolgung der Juden in Deutschland und mündete in der Vernichtung aller europäischen Juden, derer das nationalsozialistische Regime habhaft werden konnte. Sie lässt sich grob in vier aufeinander aufbauende, sich zeitlich überlappende Phasen einteilen:

    Entrechtung und Verdrängung aus Staatsämtern, freien Berufen und öffentlichem Leben,

    zunehmende ökonomische und staatliche Enteignung von in jüdischem Besitz befindlichen Unternehmen bis hin zur reichsweiten Arisierung,

    Ghettoisierung, Deportationen, Massenmorde hinter der Kriegsfront

    schließlich Vergasung in den Vernichtungslagern.

    Judenverfolgung im Deutschen Reich (1933-1939)

    Seit Hitlers „Machtergreifung“ entrechteten die Nationalsozialisten jüdische Bürger systematisch immer mehr. Unmittelbar nach Hitlers Ernennung zum Reichskanzler (30. Januar 1933) begannen von Funktionären der NSDAP inszenierte „spontane“ Proteste gegen jüdische Beamte; Gerichtsverhandlungen wurden gestört, Autoren von Zeitungsartikeln und Leserbriefen forderten die Entfernung jüdischer Juristen auf. Diese wurden aus ihren Praxen geprügelt, beraubt, teilweise aus Deutschland vertrieben oder ermordet.

    Am 1. April organisierte das Regime mit Hilfe der SA einen Boykott jüdischer Geschäfte, bei dem diese vielfach zertrümmert und Geschäftsinhaber verprügelt wurden. Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 legalisierte die bisherigen „wilden“ Berufsverbote für Juden, indem es die Entlassung aller jüdischen Beamten vorsah. Auf einen Eingriff des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg hin wurden davon die Juden ausgenommen, die schon vor 1914 im Staatsdienst gewesen waren, im Weltkrieg gekämpft oder dabei Angehörige verloren hatten („Frontkämpferprivileg“). Von nun an wurden Juden auch aus allen Ehrenämtern entfernt; sie erhielten nur noch begrenzten Zugang zu Schulen und Universitäten; jüdische Steuerberater verloren ihre Zulassung.

    Von Januar bis Juni 1933 - der Phase der nationalsozialistischen „Revolution“ - verließen etwa 25.000 deutsche Juden ihre Heimat. Bei einer Volkszählung vom 16. Juni 1933 lebten knapp 500.000 Personen „mosaischen Glaubens“ - 0,77 Prozent der Gesamtbevölkerung - in Deutschland.

    1935 verschlechterte sich die Lage vieler jüdischer Bürger nochmals drastisch: Sie wurden nicht mehr zu Prüfungen als Ärzte und Apotheker zugelassen und vom Wehrdienst ausgeschlossen. Zahlreiche Berufsverbände erteilten für sie mitsamt ihren Ehegatten Berufsverbote, z. B. als Haushaltshilfen, Gewerbelehrer, Kirchenmusiker, Kunst- und Antiquitätenhändler, Kinobetreiber, Schwimmmeister.

    Im Juli kam es zudem in Berlin zu erneuten Ausschreitungen gegen jüdische Geschäfte. Im September zementierten die Nürnberger Gesetze die rassistische Diskriminierung: Das „Reichsbürgergesetz“ beließ Juden zwar die deutsche Staatsbürgerschaft, wertete diese aber ab, indem nur „Arier“ die „Reichsbürgerschaft“ mit dem Privileg des Wahlrechts und voller Bewegungsfreiheit erhielten. Das „Blutschutzgesetz“ verbot die Eheschließung und selbst außereheliche Sexualität zwischen Juden und „Ariern“. Dabei war zunächst unklar, wer als Jude zu gelten habe: Die „Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ definierte dann „Volljuden“ als Personen mit mindestens drei, „jüdische Mischlinge“ mit bis zu zwei jüdischen Großelternteilen. Auch wer zur jüdischen Glaubensgemeinschaft gehörte, galt als „Volljude“; wer nach dem Gesetzeserlass in diese eintrat, mit einem jüdischen Bürger verheiratet war oder aus einer „Mischehe“ gezeugt wurde, galt rechtlich als „Volljude“ (sog. Geltungsjude). Der angeblich biologische Rassebegriff ließ sich also juristisch nur durch Rückgriff auf nichtbiologische Merkmale wie die Religionszugehörigkeit fassen.

    Wegen der Aufmerksamkeit des Auslands während der Olympischen Sommerspiele wurden 1936 keine weiteren Gesetze gegen Juden erlassen, und selbst die Alltagsschikanen traten für knapp zwei Jahre in den Hintergrund. Ab 1938 verschärfte das Regime die Entrechtung und Diskriminierung der Juden dann enorm. Am 5. Januar 1938 zwang das „Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ Juden, aus einer bestimmten, eng begrenzten Zahl „typisch jüdischer“ Vor- und Zunamen ihren Erst- oder Zweitnamen zu wählen. Jüdische Bürger, die nicht einen "typisch jüdisch" klingenden Vornamen führten, wurden verpflichtet die Annahme des Vornamens Israel bzw. Sara zu beantragen.[5] Ab Februar erhielten jüdische Betriebe und Haushalte geringere Zuteilungen an Rohstoffen und Devisen. Dort durften auch keine „deutschblütigen“ Frauen mehr arbeiten. Sie erhielten ab März keine öffentlichen Aufträge mehr und mussten ab dem 26. April ihr gesamtes Vermögen dem Staat offenlegen („anmelden“). Damit begann die „Arisierung“ von Unternehmen in jüdischem Besitz.

    Die staatliche Sozialfürsorge für Juden wurde eingestellt; fortan mussten jüdische Wohlfahrtspflegevereine diese tragen. Nach den Elektrikern und Gasinstallateuren verloren ab September 1938 alle noch tätigen jüdischen Ärzte ihre Approbation, im November folgten die Rechtsanwälte, im Januar 1939 die Apotheker, Zahn- und Tierärzte. Alle jüdischen Börsen und Großmärkte wurden geschlossen. Jüdische Schüler durften nicht mehr zusammen mit deutschen Mitschülern das Abitur machen. Jüdische Stiftungen mussten ihre Satzungen dahingehend ändern, dass sie nur noch der Auswanderung der Juden dienen sollten.

    Der Anschluss Österreichs war zugleich eine neue Stufe der Eskalation: Nun erhielten einfache NSDAP-Mitglieder Gelegenheit, Juden zu enteignen, um ihre Enteignung und Vertreibung im nun „Großdeutschen Reich“ zu beschleunigen. In Wien z. B. wurden tausende jüdische Geschäftsinhaber aus ihren Läden und Wohnungen geprügelt, manche auf der Straße misshandelt und gezwungen, die Straßen mit den Händen zu kehren. Im Juni wurden in Berlin etwa 1.600 Juden verhaftet und in KZ's eingewiesen. Reiche jüdische Bürger, u. a. Baron Rothschild, wurden in Einzelhaft gehalten, bis sie ihr Vermögen gegen eine Ausreiseerlaubnis dem Reich überschrieben.

    Kurz darauf kam es zu einer ersten großen Fluchtwelle meist mittelloser jüdischer Deutscher aus dem Reichsgebiet, vor allem in die Schweiz. Daraufhin verlangten deren Behörden von Deutschland die Kennzeichnung jüdischer Reisepässe. Eine Verordnung[6] legte fest, dass diese alle ohne das Stempelzeichen „J“[7] ungültig seien. Einem österreichischen Zeitungsbericht zufolge wurden die Reisepässe jüdischer Bürger schon einige Jahre vorher mit dem Vermerk Nur im Inland gültig. Berechtigt nicht zur Grenzüberschreitung versehen[8]. Diese und weitere Restriktionen verhinderten nach Kriegsbeginn 1939 die Aufnahme tausender fluchtwilliger Juden in der Schweiz, was für die meisten Betroffenen de facto einem Todesurteil gleichkam.

    Auch andere europäische Staaten erschwerten nun die Einreise für Immigranten aus Deutschland. Als Polen Juden polnischer Herkunft, die seit Längerem in Deutschland lebten, die polnische Staatsbürgerschaft entziehen wollte, schob die Gestapo Ende Oktober 1938 etwa 15.000 Juden in einer Nacht- und Nebelaktion nach Polen ab. Betroffen waren davon auch die Eltern des Pariser Studenten Herschel Grynszpan. Dieser erschoss daraufhin dort den deutschen Diplomaten Ernst Eduard vom Rath. Dies wurde zum Vorwand für die Novemberpogrome 1938, besonders in der Nacht vom 9. auf den 10. November (verharmlosend: „Reichskristallnacht“), genommen. Sie wurden nach einer Rede von Joseph Goebbels zum Jahrestag des Hitlerputsches von 1923 von zahlreichen Gauleitern der NSDAP eingeleitet und von nachgeordneten Parteifunktionären unterstützt. Die meisten der oft jahrhundertealten Synagogen Deutschlands wurden dabei zerstört, dazu Tausende Häuser und Wohnungen von Juden verwüstet. Bis zu etwa 400 Juden wurden ermordet oder in den Selbstmord getrieben; viele weitere wurden misshandelt und verletzt, Frauen wurden vergewaltigt. Ab dem 10. November wurden erstmalig Tausende jüdische Bürger auf einmal in Konzentrationslagern interniert (Schätzungen nennen bis zu 36.000 Personen).

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    Die nationalsozialistischen Machthaber prüften damit die Bereitschaft der deutschen Bevölkerung zum Zuschauen, Wegschauen oder Mitmachen. Goebbels erklärte das staatlich gelenkte und geduldete „Überkochen der Volksseele“ in Zeitungsartikeln für beendet, kündete aber zugleich an: Die „weiteren Lektionen“ würden „dem Judentum auf dem Weg der Gesetzgebung erteilt werden.“ Gemeint war damit vor allem die nun folgende Arisierung. Juden wurde eine Milliarde „Schadenersatz“ für Gebäudeschäden der Pogromnacht auferlegt. Die „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“ verbot ihnen unter anderem Einzelhandel, Versandgeschäfte, Bestellkontore, Führung von Handwerksbetrieben, Warenangebot auf Messen, Märkten oder Ausstellungen, Betriebsleitung und Tätigkeit als leitende Angestellte.

    Hinzu kamen vielfältige Alltagsdiskriminierungen, etwa Parkbänke mit Schildern „Nur für Deutsche“, „Entjudung“ (Umbenennung) von Straßennamen, Uniformverbot, generelle Einstufung in die höchste Steuerklasse, Verbot der Benutzung von Schlaf- und Speisewagen der Reichsbahn, Streichung von Wohngeld. Hauseigentümer durften freiwerdende Wohnungen nicht mehr an „Volljuden“ vermieten, ihnen wurden „Sonderwohnbezirke“ zugeteilt. Damit begann ihre Ghettoisierung. Am 4. Juli 1939 wurden zudem alle jüdischen Vereine, Organisationen und Stiftungen zwangsweise in einer „Reichsvereinigung“ zusammengeschlossen.

    Die Staatsmaßnahmen verfolgten bis zum Kriegsbeginn das klar erkennbare Ziel, die jüdischen Deutschen aus allen gesellschaftlichen Bereichen auszuschließen, um so möglichst viele von ihnen zur Auswanderung zu drängen. Von 510.000 deutschen Juden, die 1933 den israelitischen Kultusgemeinden angeschlossen waren, verließen bis 1939 etwa 315.000 ihre Heimat. Von den verbliebenen rund 200.000 gelang 1939 nochmals 15.000 die Flucht. Höchstens 10.000 in „Mischehen“ oder illegal im Reich lebende jüdischen Bürger entkamen danach ihrer Ermordung.

    Die Verfolgung der Juden in Nazi-Deutschland hatte sich von 1933 bis 1939 von Diskriminierung bereits bis zum organisierten Pogrom gesteigert. Unter den Bedingungen des Krieges verschärfte das Regime diese Politik schließlich zum systematischen Völkermord.



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    Übergang zum systematischen Völkermord (1939-1941)

    Sein Ziel hatte Hitler schon 1925 in seiner autobiografischen Propagandaschrift „Mein Kampf“ und in vielen öffentlichen Reden davor zum Ausdruck gebracht: die vollständige Vernichtung des „Weltjudentums“, wie er es nannte. Am 30. Januar 1939 kündigte er in seiner Reichstagsrede zum Jahrestag der Machtergreifung an, dass ein neuer Weltkrieg, für den er die Juden verantwortlich machte, auf jeden Fall die „Vernichtung der jüdischen Rasse in Europa“ bedeuten werde. Wann genau die endgültige Entscheidung dazu fiel, ist in der Holocaustforschung umstritten: Die Entscheidung wird je nach Forscher auf den Zeitraum von Juni bis November 1941 datiert.

    Der Beginn des Zweiten Weltkriegs am 1. September 1939 bot den Nationalsozialisten neue Möglichkeiten zur Vernichtung. Denn nun war Juden die Ausreise aus dem Deutschen Reich verboten. Sie wurden systematisch polizeilich erfasst und von den Nichtjuden isoliert. Weitere Millionen von jüdischen Bürgern der besetzten europäischen Gebiete, vor allem in Polen, der Ukraine, Weißrussland, Russland und Ungarn, kamen unter die nationalsozialistische Herrschaft.

    Im Vorfeld des so genannten Polenfeldzuges schlossen SS und Wehrmacht ein Abkommen, das Heinrich Himmler als „Kommissar für deutsches Volkstum“ besondere Vollmachten für die zu besetzenden Gebiete gab. Am 20. September 1939 beschlossen Hitler, Himmler, Reinhard Heydrich und Albert Forster als Nahziel, binnen eines Jahres alle Juden aus dem Reich nach Polen zu bringen und dort in Ghettos zu konzentrieren. Man dachte dabei zunächst möglicherweise noch an die Einrichtung eines überwachten „Judenreservats“ an der russischen Grenze.

    Im März 1940 wurden die Juden der inzwischen „eingedeutschten“ polnischen Gebiete südlich von Warschau und Lublin zwangsweise „umgesiedelt“. Das heißt, für sie wurden in den größeren polnischen Städten wie Warschau oder Lódz hermetisch abgeriegelte Ghettos eingerichtet. Dort starben viele aufgrund der von den Deutschen zu verantwortenden Nahrungsrationen an Hunger, Kälte und durch tägliche willkürliche Morde der NS-Wachmannschaften. Der Wehrmachtsbefehlshaber Johannes Blaskowitz protestierte und wurde daraufhin von Hitler kurzerhand abgesetzt. Weiterer Protest seitens der Wehrmachtsführung ist nicht bekannt.

    Im April 1940 wurden diese „Zwangsumsiedlungen“ vorerst wieder eingestellt, weil sich organisatorische Probleme dabei ergaben. Danach erwog das Reichssicherheitshauptamt im Juni den Plan, alle Juden aus Deutschland und den eroberten Gebieten nach Madagaskar abzuschieben (vgl. Madagaskarplan). Es zeigte sich jedoch bald, dass der Krieg einen solchen Massentransport unmöglich machte. Schiffe und Flugzeuge wurden für militärische Zwecke gebraucht und waren nicht über die lange Distanz zu schützen.

    Im Herbst 1940 verfuhren „Reichsgaue“ eine kurze Zeit uneinheitlich mit den jüdischen Bürgern ihres Bereichs: So schoben Baden, die Pfalz und das Saarland etwa 6.500 Menschen am 22. und 23. Oktober in unbesetzte Teile des besiegten Frankreichs ab. Manche Städte erließen in eigener Regie Ausgangsbeschränkungen und zogen die Radioapparate jüdischer Bürger ein. Die Gestapo konnte diese uneinheitliche Handhabung zusammenfassen, indem sie dieselben Maßnahmen reichsweit anordnete. Juden erhielten keine Kakao- und Schokoladeprodukte mehr, keine Kleiderkarten, kein Textil- und Ledermaterial. Ihre Lebensmittelkarten waren wie ihre Pässe mit einem „J“ markiert, und sie durften täglich erst nach 15:30 Uhr einkaufen, wenn die meisten Regale in den Läden bereits geleert waren.

    Mit dem Russlandfeldzug begann ab Sommer 1941 die Phase der nationalsozialistischen Massenmorde an Zivilisten in den eroberten Gebieten. Wieder wurden in einem Abkommen mit der Wehrmacht Sondervollmachten für die SS vereinbart - nach den Erfahrungen in Polen konnte es diesmal keine Zweifel geben, was darunter zu verstehen war. Den vorrückenden Truppen der Wehrmacht folgten die „SS-Einsatzgruppen“. Diese ließen Juden in Dörfern und Städten sammeln, um sie dann massenhaft zu erschießen: zum Beispiel in Babyn Jar bei Kiew und bei Riga.

    An vielen solchen Aktionen waren auch einzelne reguläre Wehrmachtseinheiten sowie drei Polizeibataillone direkt beteiligt. Die Wehrmacht arbeitete auch bei der organisatorische Erfassung von Juden in den besetzten Gebieten eng mit der SS zusammen; nur wenige Kommandeure weigerten sich, ohne dafür bestraft zu werden (siehe dazu Verbrechen der Wehrmacht). So lassen sich die Vernichtung durch den Krieg, Vernichtung durch Zwangsarbeit für den Krieg und Vernichtung in den durch Krieg eroberten Gebieten nicht voneinander trennen.



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    Am 9. September 1941 ordnete die Polizei an, dass alle Juden künftig einen gelben Stern in Form eines Davidssterns gut sichtbar an der äußeren Kleidung zu tragen hätten. Im Januar 1942 wurden alle ihre Kleidungsstücke aus Wolle und Pelz beschlagnahmt. Ab März des Jahres mussten auch die Wohnungen der im Reich verbliebenen Juden mit einem „Judenstern“ gekennzeichnet werden. Sie durften öffentliche Verkehrsmittel nur noch in Ausnahmefällen benutzen. Auch Juden im Alter von über 65 Jahren, die bis dahin verschont worden waren, mussten nun die Deportationszüge besteigen. Die Presse durfte nichts mehr über diese Maßnahmen berichten. Ab 19. Oktober erhielten die verbliebenen Juden wichtige Nahrungsmittel wie Fleisch, Weizenprodukte, Milch, Kunsthonig, Kakaopulver nicht mehr. Lebensmittelsendungen ins Ausland wurden von ihren Rationen abgezogen, Sonderzuteilungen für Kranke gestrichen.

    Im Februar 1943 waren alle Beschäftigungsverhältnisse zwischen Deutschen und „Volljuden“ bzw. „Geltungsjuden“ aufzulösen. Im April wurde allen jüdischen Deutschen, „jüdischen Mischlingen“ und „Zigeunern“ die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt. Während Deportationen und Vergasungen in den Lagern längst im vollen Gange waren, diente diese Maßnahme nur noch der bürokratischen Perfektion der Enteignungen.

    Es folgte das Verbot für die noch übrigen Juden, bei Rechtsstreitigkeiten den ordentlichen Rechtsweg vor deutschen Gerichten zu nutzen. Strafbare Handlungen, die sie begingen, wurden direkt von der Polizei geahndet. Angehörige von Deportierten konnten keine Ansprüche auf deren Besitz mehr geltend machen; dieser fiel an das Reich. Diese vollständige Entrechtung machte die noch im Reich lebenden Juden parallel zum Holocaust zum Freiwild für ihre bisherigen Nachbarn.

    Relativ geschützt vor der Ausrottung waren nur noch jüdische, ehemalige Deutsche in „Mischehen“ oder mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Auch ihre Rechte wurden immer weiter eingeschränkt: Man erwog ihre Sterilisation oder Ehescheidung. Viele Ehepartner wurden von staatlichen Behörden direkt dazu aufgefordert. „Mischlinge“ durften ab September 1942 keine höheren Schulen mehr besuchen; Soldaten unter ihnen mussten die Wehrmacht verlassen. Nach dem misslungenen Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 wurden auch alle Beamten entlassen, die mit „jüdischen Mischlingen“ verheiratet waren. Im Januar 1945 wurden alle „Mischlinge“ zum „geschlossenen Arbeitseinsatz“ befohlen.

    Auf seine Vernichtungsdrohung vom Januar 1939 kam Hitler im Kriegsverlauf oft zurück. So beklagte er 1943 in einer Reichstagsrede, für diese Prophezeiung ausgelacht worden zu sein und schloss an: Unzählige von denen, die damals gelacht haben, lachen heute nicht mehr.



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    Die Vernichtungslager (1941-1945)

    Das erste nationalsozialistische Konzentrationslager (KZ) war 1933 in Dachau eingerichtet worden. Es diente wie andere KZs seiner Art bis 1938 vorrangig der Inhaftierung und Liquidierung politischer Gegner, vor allem Angehörigen von KPD, SPD, Pazifisten und linken Intellektuellen. Es bot aber auch ein Modell für spätere Arbeits- und Vernichtungslager. Juden wurden dort von Anfang an besonders schikaniert und hatten die höchsten Sterblichkeitsraten.

    Für die geplanten Morde im großen Stil galten Massenerschießungen, wie sie unmittelbar nach Kriegsbeginn in Polen einsetzten, bald als „ineffizient“. Zudem sollten anonymisierte Tötungsmethoden die psychologische Hemmschwelle der Täter weiter senken oder ganz beseitigen. Daher erprobten die SS-Einsatzgruppen seit Herbst 1941 Massentötungen mit Hilfe von mobilen Vergasungswagen. Im Dezember begannen sie diese Methode im KZ Chelmno (Kulmhof) systematisch anzuwenden.

    Zuvor war 1939–41 bei der Aktion T4 zur Ermordung geistig und körperlich Schwerbehinderter Kohlenstoffmonoxid in Gaskammern verwendet worden. Dabei wurden reichsweit Medikamente, Nahrungsentzug, Injektionen und Gas als Tötungsinstrumente erprobt. Auch andere Einzelheiten der später eingesetzten Mordmaschinerie wurden damals getestet und ausgefeilt. Ärzte, Verwaltungs- und Transportspezialisten der T4-Aktion stiegen zum Teil in der SS-Hierarchie auf; das Personal der Vernichtungslager der Aktion Reinhardt stammte überwiegend aus der Aktion T4.

    Konzentrations- und Vernichtungslager im von Nazi-Deutschland beherrschten EuropaDa sich die von der NS-Führung nun verlangte Mordrate auch mit diesen bereits erprobten Methoden nicht erzielen ließ, wurden seit Sommer 1941 Vernichtungslager errichtet, deren Hauptzweck die fabrikmäßige Tötung einer möglichst großen Menschenzahl war:

  • Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau / KZ Auschwitz II (1941),
    Vernichtungslager Kulmhof (in Chelmno bei Dabie; 1941),
    KZ Lublin / Vernichtungslager Majdanek (1941),
    Vernichtungslager Belzec (Belzec bei Lódz; 1942),
    Vernichtungslager Treblinka (bei Warschau; 1942)
    Vernichtungslager Sobibor (bei Lublin/alle Polen; 1942) sowie das
    Vernichtungslager Maly Trostinez (bei Minsk/Weißrussland; 1942).

    Aus dem ganzen von deutschen Truppen besetzten Europa wurden bis Kriegsende Menschen allein zum Zweck ihrer Vernichtung in diese Lager deportiert. Soweit sie nicht schon beim Transport in Viehwaggons umgekommen waren, wurden sie gleich nach ihrer Ankunft in Arbeitsfähige und Nicht-Arbeitsfähige selektiert. Kinder und ihre Mütter, Alte und Kranke, wurden gleich nach der Selektion in Gaskammern geführt, die meist als Duschräume getarnt waren. In Auschwitz wurden sie mit Zyklon B vergast. In anderen Vernichtungslagern wurden meistens Motorabgase benutzt. Das Gas verursachte einen qualvollen, bis zu 20 Minuten dauernden Erstickungstod. Die Leichen wurden anschließend in Krematorien verbrannt. Körperliche Überreste – Haare und Goldzähne – und Privatgüter der Opfer – Kleidung, Schuhe, Brillen, Koffer usw. – wurden von der SS industriell verwertet.

    Hinzu kamen Menschenversuche zu militärischen, medizinischen und anderen Zwecken in den Lagern. Die Opfer wurden zum Beispiel in Druckkammern extrem hohem oder niedrigem Luftdruck ausgesetzt, in Eiswasser unterkühlt, mit Bakterien infiziert, für chirurgische Versuche und vieles mehr missbraucht. Die Täter, etwa der SS-Arzt Josef Mengele, nahmen den Tod oder lebenslange Gesundheitsschäden der Versuchspersonen bewusst und ohne jede Skrupel in Kauf.

    An vielen deutschen und schweizerischen Forschungseinrichtungen fanden sich noch bis vor kurzem menschliche Körperteile, die einst von den Nazis zu „Untersuchungszwecken“ angefordert und geliefert worden waren.



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    Planungsdokumente und Opferzahlen

    Von den eigentlichen Planungen des Holocaust existieren nur wenige schriftliche Dokumente aus der NS-Zeit, da der engere Kreis der Täter die Dimension und Tragweite seines Vorhabens auch im Hinblick auf die mögliche Kriegsniederlage für die Nachwelt verbergen wollte. Die Umsetzung des Völkermords galt als „Geheime Reichssache“; die direkt beteiligten Personen unterlagen der Verschwiegenheitspflicht. Unter führenden Nationalsozialisten war also ein klares Bewusstsein für den außerordentlichen Zivilisationsbruch dieses Völkermords vorhanden.

    Dafür sprechen auch die Posener Reden Heinrich Himmlers im Oktober 1943 vor SS-Offizieren, die an den Massenexekutionen hinter der Ostfront beteiligt gewesen waren, Gauleitern und Vertretern der Wehrmacht. Spätestens im Frühjahr 1941, auf dem Höhepunkt seiner Macht, und nicht erst als vermeintliche Verzweiflungstat im Spätherbst desselben Jahres, als die militärische Niederlage gegen die Sowjetunion bereits absehbar war, verfügte Hitler laut Himmler persönlich die restlose physische Vernichtung der Juden; letzterer äußerte sich im Frühling 1941, noch vor dem Angriff auf die Sowjetunion, gegenüber seinem Leibarzt Felix Kersten dahingehend, dass „die Juden bis Kriegsende bis auf den letzten Menschen ausgerottet werden [müssen]. Das ist der eindeutige Wunsch und Befehl des Führers.“

    Bis September 1941 war wohl daran gedacht worden, nach dem erwarteten Blitzsieg über die Sowjetunion, die Juden in unwirtliche Regionen Russlands abzuschieben, wo sie schnell zugrunde gegangen wären. Nach Ausbleiben des Blitzsieges wurde die 'Endlösung' in den bereits beherrschten Gebieten beschlossen. Für die Aktion Reinhard wurden zusätzliche Vernichtungslager eingerichtet. Am 20. Januar 1942 fand unter der Leitung des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich, die später so genannte Wannseekonferenz bei Berlin statt. Auf ihr besprachen hochrangige Ministerialbeamte der Reichsregierung die organisatorische Kooperation bei der „Endlösung der Judenfrage“. Nach dem erhaltenen Konferenzprotokoll waren 11 Millionen Menschen zur Vernichtung vorgesehen.

    Die Opferzahlen waren lange Zeit nur ungefähr schätzbar. Der englische Historiker Gerald Reitlinger hatte in seiner 1953 publizierten Studie „The Final Solution“ die jüdischen Opferzahlen auf 4,2 - 4,7 Millionen angesetzt. Der amerikanische Historiker Raul Hilberg schätzte ihre Gesamtzahl in seiner Studie „The Destruction of the European Jews“ 1961 auf 5,1 Millionen. Der englische Historiker Martin Gilbert bezifferte die zwischen 1939 und 1945 getöteten Juden In seiner 1982 erschienenen Studie „Endlösung. Die Vertreibung und Vernichtung der Juden. Ein Atlas“ auf 5,7 Millionen. Die von Israel Gutman herausgegebene Enzyklopädie des Holocaust errechnete zwischen 5,6 und 5,9 Millionen.

    Seit 1990 wurden die bislang ungewissen Opferzahlen auch für Polen und die Sowjetunion anhand nun freigegebener, in sowjetischen Archiven lagernder Dokumente nochmals akribisch erforscht. Dabei wurden die Opferzahlen der Konzentrationslager Auschwitz zwar geringer als zuvor veranschlagt - dort wurden mindestens 1,1 Millionen Menschen ermordet, davon etwa 900.000 Juden[10] - , jedoch konnten frühere Schätzungen für viele Einzelländer u.a. anhand von Deportationslisten, Fahrtplänen der Züge und Mitgliedszahlen jüdischer Gemeinden vor und nach dem Holocaust präzisiert werden. Dabei erhärteten sich insgesamt Schätzungen auf 5,9 bis 6,3 Millionen jüdischer Opfer.



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    Für die unter nationalsozialistischer Kontrolle stehenden Gebiete nennt das Werk „Dimension des Völkermords“ von Wolfgang Benz (erschienen 1991) folgende Zahlen:

    Albanien 600
    Bulgarien 11.000
    Dänemark 161
    Deutsches Reich 165.000
    Frankreich und Belgien 32.000
    Griechenland 60.000
    Italien 7.600
    Jugoslawien 55.000 – 60.000
    Luxemburg 1.200
    Niederlande 102.000
    Norwegen 735
    Österreich 65.000
    Polen 2.700.000
    Rumänien 211.000
    Sowjetunion 2.100.000 – 2.200.000
    Tschechoslowakei 143.000
    Ungarn 502.000

    Weitere von Vernichtung bedrohte Gruppen

    Zum Vernichtungsprogramm der Nazis gehörte auch die Ermordung von drei Mio. russischen Kriegsgefangenen und fast drei Mio. nichtjüdischen Polen durch Massenexekutionen, Kriegshandlungen oder Nahrungsentzug. Mehr als zwei Millionen Osteuropäer, v.a. Polen und Russen starben bei der ihnen auferlegten Zwangsarbeit. Die Nationalsozialisten folgten dabei dem Grundsatz „Vernichtung durch Arbeit“: Das Sterben der Zwangsarbeiter durch Hunger, Kälte, Überforderung und willkürliche Morde wurde bewusst in Kauf genommen und herbeigeführt. Solange die Betroffenen arbeitsfähig waren, diente ihre Zwangsarbeit wiederum der Fortsetzung des Krieges und damit weiterer Vernichtung.

    Auch die Einrichtung der Arbeitslager und die Verschleppung der Kriegsgefangenen war keine zufällige, sondern gezielt herbeigeführte Folge des Russlandfeldzugs. Im Generalplan Ost hatte man ein weitreichendes Programm dazu ausgearbeitet. Danach sollten vor allem als „rassisch minderwertig“ bezeichnete Slawen allmählich durch Massenmord und Verbannung nach Sibirien ausgerottet werden.

    Ein lange verdrängtes Teilkapitel des Holocaust war auch die systematische Internierung und Ermordung der Sinti, Roma und weiterer Gruppen, die man Zigeuner nannte und dazu zählte. Auch dies beruhte auf rassistischen Denkmustern und zielte auf möglichst weitgehende „Ausmerzung“.

    Neben parteipolitischen Gegnern wurden auch andere missliebige Gruppen, etwa so genannte Asoziale, Gewerkschaftler, Zeugen Jehovas, andere oppositionelle Christen, unangepasste Jugendliche wie Swing-Liebhaber, Edelweißpiraten oder Mitglieder der bündischen Jugend sowie Homosexuelle in den KZs interniert und teilweise ermordet. Der Grad ihrer Verfolgung unterschied sich aber deutlich von dem auf völlige Ausrottung zielenden Genozid an Juden, der Versklavung und Massenvernichtung der Slawen und massenhaften Internierung und Tötung der „Zigeuner“.

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    Quellenangabe


    Quelle: Wikipedia, Eintrag: Holocaust - Geschichte (Autoren), Der Inhalt unterliegt der GNU-Lizenz für freie Dokumentation

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    Invariant Sections. If the Document does not identify any Invariant
    Sections then there are none.

    The “Cover Texts” are certain short passages of text that are listed,
    as Front-Cover Texts or Back-Cover Texts, in the notice that says that
    the Document is released under this License. A Front-Cover Text may
    be at most 5 words, and a Back-Cover Text may be at most 25 words.

    A “Transparent” copy of the Document means a machine-readable copy,
    represented in a format whose specification is available to the
    general public, that is suitable for revising the document
    straightforwardly with generic text editors or (for images composed of
    pixels) generic paint programs or (for drawings) some widely available
    drawing editor, and that is suitable for input to text formatters or
    for automatic translation to a variety of formats suitable for input
    to text formatters. A copy made in an otherwise Transparent file
    format whose markup, or absence of markup, has been arranged to thwart
    or discourage subsequent modification by readers is not Transparent.
    An image format is not Transparent if used for any substantial amount
    of text. A copy that is not “Transparent” is called “Opaque”.

    Examples of suitable formats for Transparent copies include plain
    ASCII without markup, Texinfo input format, LaTeX input format, SGML
    or XML using a publicly available DTD, and standard-conforming simple
    HTML, PostScript or PDF designed for human modification. Examples of
    transparent image formats include PNG, XCF and JPG. Opaque formats
    include proprietary formats that can be read and edited only by
    proprietary word processors, SGML or XML for which the DTD and/or
    processing tools are not generally available, and the
    machine-generated HTML, PostScript or PDF produced by some word
    processors for output purposes only.

    The “Title Page” means, for a printed book, the title page itself,
    plus such following pages as are needed to hold, legibly, the material
    this License requires to appear in the title page. For works in
    formats which do not have any title page as such, “Title Page” means
    the text near the most prominent appearance of the work’s title,
    preceding the beginning of the body of the text.

    A section “Entitled XYZ” means a named subunit of the Document whose
    title either is precisely XYZ or contains XYZ in parentheses following
    text that translates XYZ in another language. (Here XYZ stands for a
    specific section name mentioned below, such as “Acknowledgements”,
    “Dedications”, “Endorsements”, or “History”.) To “Preserve the Title”
    of such a section when you modify the Document means that it remains a
    section “Entitled XYZ” according to this definition.

    The Document may include Warranty Disclaimers next to the notice which
    states that this License applies to the Document. These Warranty
    Disclaimers are considered to be included by reference in this
    License, but only as regards disclaiming warranties: any other
    implication that these Warranty Disclaimers may have is void and has
    no effect on the meaning of this License.

    2. VERBATIM COPYING

    You may copy and distribute the Document in any medium, either
    commercially or noncommercially, provided that this License, the
    copyright notices, and the license notice saying this License applies
    to the Document are reproduced in all copies, and that you add no other
    conditions whatsoever to those of this License. You may not use
    technical measures to obstruct or control the reading or further
    copying of the copies you make or distribute. However, you may accept
    compensation in exchange for copies. If you distribute a large enough
    number of copies you must also follow the conditions in section 3.

    You may also lend copies, under the same conditions stated above, and
    you may publicly display copies.

    3. COPYING IN QUANTITY

    If you publish printed copies (or copies in media that commonly have
    printed covers) of the Document, numbering more than 100, and the
    Document’s license notice requires Cover Texts, you must enclose the
    copies in covers that carry, clearly and legibly, all these Cover
    Texts: Front-Cover Texts on the front cover, and Back-Cover Texts on
    the back cover. Both covers must also clearly and legibly identify
    you as the publisher of these copies. The front cover must present
    the full title with all words of the title equally prominent and
    visible. You may add other material on the covers in addition.
    Copying with changes limited to the covers, as long as they preserve
    the title of the Document and satisfy these conditions, can be treated
    as verbatim copying in other respects.

    If the required texts for either cover are too voluminous to fit
    legibly, you should put the first ones listed (as many as fit
    reasonably) on the actual cover, and continue the rest onto adjacent
    pages.

    If you publish or distribute Opaque copies of the Document numbering
    more than 100, you must either include a machine-readable Transparent
    copy along with each Opaque copy, or state in or with each Opaque copy
    a computer-network location from which the general network-using
    public has access to download using public-standard network protocols
    a complete Transparent copy of the Document, free of added material.
    If you use the latter option, you must take reasonably prudent steps,
    when you begin distribution of Opaque copies in quantity, to ensure
    that this Transparent copy will remain thus accessible at the stated
    location until at least one year after the last time you distribute an
    Opaque copy (directly or through your agents or retailers) of that
    edition to the public.

    It is requested, but not required, that you contact the authors of the
    Document well before redistributing any large number of copies, to give
    them a chance to provide you with an updated version of the Document.

    4. MODIFICATIONS

    You may copy and distribute a Modified Version of the Document under
    the conditions of sections 2 and 3 above, provided that you release
    the Modified Version under precisely this License, with the Modified
    Version filling the role of the Document, thus licensing distribution
    and modification of the Modified Version to whoever possesses a copy
    of it. In addition, you must do these things in the Modified Version:

    A. Use in the Title Page (and on the covers, if any) a title distinct
    from that of the Document, and from those of previous versions
    (which should, if there were any, be listed in the History section
    of the Document). You may use the same title as a previous version
    if the original publisher of that version gives permission.
    B. List on the Title Page, as authors, one or more persons or entities
    responsible for authorship of the modifications in the Modified
    Version, together with at least five of the principal authors of the
    Document (all of its principal authors, if it has fewer than five),
    unless they release you from this requirement.
    C. State on the Title page the name of the publisher of the
    Modified Version, as the publisher.
    D. Preserve all the copyright notices of the Document.
    E. Add an appropriate copyright notice for your modifications
    adjacent to the other copyright notices.
    F. Include, immediately after the copyright notices, a license notice
    giving the public permission to use the Modified Version under the
    terms of this License, in the form shown in the Addendum below.
    G. Preserve in that license notice the full lists of Invariant Sections
    and required Cover Texts given in the Document’s license notice.
    H. Include an unaltered copy of this License.
    I. Preserve the section Entitled “History”, Preserve its Title, and add
    to it an item stating at least the title, year, new authors, and
    publisher of the Modified Version as given on the Title Page. If
    there is no section Entitled “History” in the Document, create one
    stating the title, year, authors, and publisher of the Document as
    given on its Title Page, then add an item describing the Modified
    Version as stated in the previous sentence.
    J. Preserve the network location, if any, given in the Document for
    public access to a Transparent copy of the Document, and likewise
    the network locations given in the Document for previous versions
    it was based on. These may be placed in the “History” section.
    You may omit a network location for a work that was published at
    least four years before the Document itself, or if the original
    publisher of the version it refers to gives permission.
    K. For any section Entitled “Acknowledgements” or “Dedications”,
    Preserve the Title of the section, and preserve in the section all
    the substance and tone of each of the contributor acknowledgements
    and/or dedications given therein.
    L. Preserve all the Invariant Sections of the Document,
    unaltered in their text and in their titles. Section numbers
    or the equivalent are not considered part of the section titles.
    M. Delete any section Entitled “Endorsements”. Such a section
    may not be included in the Modified Version.
    N. Do not retitle any existing section to be Entitled “Endorsements”
    or to conflict in title with any Invariant Section.
    O. Preserve any Warranty Disclaimers.

    If the Modified Version includes new front-matter sections or
    appendices that qualify as Secondary Sections and contain no material
    copied from the Document, you may at your option designate some or all
    of these sections as invariant. To do this, add their titles to the
    list of Invariant Sections in the Modified Version’s license notice.
    These titles must be distinct from any other section titles.

    You may add a section Entitled “Endorsements”, provided it contains
    nothing but endorsements of your Modified Version by various
    parties–for example, statements of peer review or that the text has
    been approved by an organization as the authoritative definition of a
    standard.

    You may add a passage of up to five words as a Front-Cover Text, and a
    passage of up to 25 words as a Back-Cover Text, to the end of the list
    of Cover Texts in the Modified Version. Only one passage of
    Front-Cover Text and one of Back-Cover Text may be added by (or
    through arrangements made by) any one entity. If the Document already
    includes a cover text for the same cover, previously added by you or
    by arrangement made by the same entity you are acting on behalf of,
    you may not add another; but you may replace the old one, on explicit
    permission from the previous publisher that added the old one.

    The author(s) and publisher(s) of the Document do not by this License
    give permission to use their names for publicity for or to assert or
    imply endorsement of any Modified Version.

    5. COMBINING DOCUMENTS

    You may combine the Document with other documents released under this
    License, under the terms defined in section 4 above for modified
    versions, provided that you include in the combination all of the
    Invariant Sections of all of the original documents, unmodified, and
    list them all as Invariant Sections of your combined work in its
    license notice, and that you preserve all their Warranty Disclaimers.

    The combined work need only contain one copy of this License, and
    multiple identical Invariant Sections may be replaced with a single
    copy. If there are multiple Invariant Sections with the same name but
    different contents, make the title of each such section unique by
    adding at the end of it, in parentheses, the name of the original
    author or publisher of that section if known, or else a unique number.
    Make the same adjustment to the section titles in the list of
    Invariant Sections in the license notice of the combined work.

    In the combination, you must combine any sections Entitled “History”
    in the various original documents, forming one section Entitled
    “History”; likewise combine any sections Entitled “Acknowledgements”,
    and any sections Entitled “Dedications”. You must delete all sections
    Entitled “Endorsements”.

    6. COLLECTIONS OF DOCUMENTS

    You may make a collection consisting of the Document and other documents
    released under this License, and replace the individual copies of this
    License in the various documents with a single copy that is included in
    the collection, provided that you follow the rules of this License for
    verbatim copying of each of the documents in all other respects.

    You may extract a single document from such a collection, and distribute
    it individually under this License, provided you insert a copy of this
    License into the extracted document, and follow this License in all
    other respects regarding verbatim copying of that document.

    7. AGGREGATION WITH INDEPENDENT WORKS

    A compilation of the Document or its derivatives with other separate
    and independent documents or works, in or on a volume of a storage or
    distribution medium, is called an “aggregate” if the copyright
    resulting from the compilation is not used to limit the legal rights
    of the compilation’s users beyond what the individual works permit.
    When the Document is included in an aggregate, this License does not
    apply to the other works in the aggregate which are not themselves
    derivative works of the Document.

    If the Cover Text requirement of section 3 is applicable to these
    copies of the Document, then if the Document is less than one half of
    the entire aggregate, the Document’s Cover Texts may be placed on
    covers that bracket the Document within the aggregate, or the
    electronic equivalent of covers if the Document is in electronic form.
    Otherwise they must appear on printed covers that bracket the whole
    aggregate.

    8. TRANSLATION

    Translation is considered a kind of modification, so you may
    distribute translations of the Document under the terms of section 4.
    Replacing Invariant Sections with translations requires special
    permission from their copyright holders, but you may include
    translations of some or all Invariant Sections in addition to the
    original versions of these Invariant Sections. You may include a
    translation of this License, and all the license notices in the
    Document, and any Warranty Disclaimers, provided that you also include
    the original English version of this License and the original versions
    of those notices and disclaimers. In case of a disagreement between
    the translation and the original version of this License or a notice
    or disclaimer, the original version will prevail.

    If a section in the Document is Entitled “Acknowledgements”,
    “Dedications”, or “History”, the requirement (section 4) to Preserve
    its Title (section 1) will typically require changing the actual
    title.

    9. TERMINATION

    You may not copy, modify, sublicense, or distribute the Document except
    as expressly provided for under this License. Any other attempt to
    copy, modify, sublicense or distribute the Document is void, and will
    automatically terminate your rights under this License. However,
    parties who have received copies, or rights, from you under this
    License will not have their licenses terminated so long as such
    parties remain in full compliance.

    10. FUTURE REVISIONS OF THIS LICENSE

    The Free Software Foundation may publish new, revised versions
    of the GNU Free Documentation License from time to time. Such new
    versions will be similar in spirit to the present version, but may
    differ in detail to address new problems or concerns. See
    http://www.gnu.org/copyleft/.

    Each version of the License is given a distinguishing version number.
    If the Document specifies that a particular numbered version of this
    License “or any later version” applies to it, you have the option of
    following the terms and conditions either of that specified version or
    of any later version that has been published (not as a draft) by the
    Free Software Foundation. If the Document does not specify a version
    number of this License, you may choose any version ever published (not
    as a draft) by the Free Software Foundation.

    ADDENDUM: How to use this License for your documents

    To use this License in a document you have written, include a copy of
    the License in the document and put the following copyright and
    license notices just after the title page:

    Copyright (c) YEAR YOUR NAME.
    Permission is granted to copy, distribute and/or modify this document
    under the terms of the GNU Free Documentation License, Version 1.2
    or any later version published by the Free Software Foundation;
    with no Invariant Sections, no Front-Cover Texts, and no Back-Cover Texts.
    A copy of the license is included in the section entitled “GNU
    Free Documentation License”.

    If you have Invariant Sections, Front-Cover Texts and Back-Cover Texts,
    replace the “with…Texts.” line with this:

    with the Invariant Sections being LIST THEIR TITLES, with the
    Front-Cover Texts being LIST, and with the Back-Cover Texts being LIST.

    If you have Invariant Sections without Cover Texts, or some other
    combination of the three, merge those two alternatives to suit the
    situation.

    If your document contains nontrivial examples of program code, we
    recommend releasing these examples in parallel under your choice of
    free software license, such as the GNU General Public License,
    to permit their use in free software.

    View complete License here

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