Attribution ShareAlike 3.0 Germany License
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Diese Datei ist lizenziert unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland
Was ist Creative Commons?
Creative Commons (englisch, „schöpferisches Gemeingut, Allmende“) ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die im Internet verschiedene Standard-Lizenzverträge veröffentlicht, mittels derer Autoren an ihren Werken, wie zum Beispiel Texten, Bildern, Musikstücken usw. der Öffentlichkeit Nutzungsrechte einräumen können. Anders als etwa die von der Freie-Software-Gemeinde bekannte GPL sind diese Lizenzen jedoch nicht auf einen einzelnen Werkstyp zugeschnitten, sondern für beliebige Werke anwendbar. Ferner gibt es eine starke Abstufung der Freiheitsgrade: von Lizenzen, die sich kaum vom völligen Vorbehalt der Rechte unterscheiden, bis hin zu Lizenzen, die das Werk in die Public Domain stellen, das heißt, bei denen auf das Urheberrecht so weit wie möglich verzichtet wird.
Zur Website: http://de.creativecommons.org
Lizenzbediengungen
Die Lizenzbedingungen der gewählten Creative-Commons-Lizenz werden in drei Dokumenten bereitgestellt:
Kurzversion für Laien, welche die maßgeblichen Grundgedanken der „Version für Juristen“ enthält (international gleich). Eine Laien-Version gibt es deswegen, damit ein normaler Benutzer prägnant den rechtmäßigen Rahmen seiner Nutzung schnell erfassen kann. Nicht jedem Benutzer einer Tauschbörse ist es zuzumuten, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Allein rechtlich maßgeblich ist jedoch die „Langversion“.
Langversion der Lizenz, als juristischer Volltext. Diese Juristen-Version ist allein maßgebend und entsprechend auf die nationalen Rechtsordnungen (Vereinigte Staaten, Deutschland, Frankreich etc.) angepasst. Alle auf die jeweiligen staatlichen Rechtssystem angepasste Versionen werden jedoch von den gleichen Grundgedanken getragen. Diese sind in der Kurzversion zusammengefasst. Folglich ist die Kurzversion immer gleich, egal welche Staatsversion gilt.
Metadaten im RDF-Format, sodass die Lizenz von Suchmaschinen erkannt wird (international gleich). Es wird ein Set von verschieden CC-Lizenzen bereitgestellt:
Die Lizenz gilt für ein bestimmtes Werk. Dadurch kann auf die spezifischen Besonderheiten des Werks (Homepage, also Text; Audio, Video, Bild) eingegangen werden. Die Lizenz ist damit sicherer, kann rechtlich nicht so leicht angegriffen werden.
Die Lizenz ist auf ein bestimmtes Rechtssystem angepasst. Ist das Werk amerikanisch, so wird die amerikanische Version angewandt. Ist das Werk deutsch, so wird das deutsche Recht angewandt. Alle staatlichen Versionen der gleichen Lizenz werden vom gleichen Inhalt getragen. Diese sind unter anderem Veränderbarkeit, Erlaubnis der kommerziellen Nutzung oder nicht, etc. Dieses Vorgehen ist nötig, da es kein weltweit einheitliches Urheberrecht gibt.
Die Lizenz ist abgestuft. Je nachdem, was der Urheber freigeben will, ist die Lizenz ausgestaltet. Beispielsweise könnte der Urheber etwas dagegen haben, dass sein Buch von einem fremden Verlag millionenfach verkauft wird, ohne dass er auch nur einen Cent vom Verlag erhält. Dann kann er per Lizenz die kommerzielle Nutzung seines Werks ausschließen.