Sturmabteilung (SA)
Die Sturmabteilung (kurz SA) war die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP während der Weimarer Republik und spielte als Schlägertruppe eine entscheidende Rolle beim Aufstieg der Nationalsozialisten. Nach der Machtergreifung kurzzeitig auch als Hilfspolizei eingesetzt, verlor die SA im Sommer 1934 nach der Beseitigung und Ermordung ihrer Führungsspitze zur Abwehr eines angeblichen „Röhm-Putsches“ in der Zeit des Nationalsozialismus weitgehend an Bedeutung.
Die Rolle der SA bei Hitlers Machtergreifung
Dank Ernst Röhms Kontakten zum bayrischen Militär stellten Angehörige der Minenwerfer-Kompanie 19 den ersten „Saalschutz“ der Partei. Unter ihrem Kommandanten, Hauptmann Streck, knüppelten sie jeden erbarmungslos nieder, der es wagte, eine Parteiveranstaltung zu stören.
Aus dieser Kompanie bezog Röhm die ersten Mitglieder des parteieigenen Ordnungsdienstes, ihm fehlten aber erfahrene Kommandanten. Diese fand er in der ehemaligen II. Marine-Brigade Ehrhardt. Am 3. August 1921 wurde Hermann Ehrhardt von Röhm als erster Führer des NSDAP-Versammlungsschutzes eingesetzt, Ehrhardt delegierte diese Aufgabe jedoch am 8. August an den Leutnant Hans Ulrich Klintzsch.
Am 4. November 1921 bekam der NSDAP-Versammlungsschutz offiziell den Namen „Sturmabteilung“ verliehen. Die SA sollte nun die offiziellen Versammlungen der NSDAP schützen und überwachen; sie entwickelte sich aber auch zu einem Kampfverband zur Einschüchterung der politischen Gegner. Sie wurde militärisch durch die Bayerische Armee (insbesondere durch das Pionierbataillon 7 und das Infanterie-Regiment 19) ausgebildet, sah sich selbst als sogenannten „Wehrverband“ und wurde auch von der bayrischen Regierung in eventuelle Mobilmachungspläne voll eingebunden.
Die Münchner SA umfasste bereits 1923 rund 1.150 Mann und verfügte über Artilleriehundertschaften und Kavalleriezüge. Ihre Kommandanten legten sich ebenfalls militärische Bezeichnungen wie Gewehr- oder Geschützführer zu.
Am 9. November 1923 beteiligten sich auch die rund 2.000 Mitglieder der SA unter ihrem militärischen Führer Hermann Göring am Hitler-Ludendorff-Putsch. Bei diesem Putschversuch wurden 16 NSDAP-Mitglieder (darunter fünf Stoßtrupp-Männer) von der Münchner Polizei und dem Militär erschossen; die Partei hatte damit ihre ersten „Märtyrer“. Die SA wurde nach dem 9. November 1923 – wie die NSDAP – verboten.
Nach der Neugründung der Partei im Februar 1925 wurde die SA unter Franz Pfeffer von Salomon wieder aufgestellt und Ernst Röhm fragte am 30. April bei Hitler an, ob die SA sich wieder als „Wehrverband“ der Partei sehen dürfte. Aber zur Enttäuschung aller SA-Mitglieder wurde diese Frage vier Wochen später durch ein formloses Schreiben Hitlers abgelehnt, in dem er Röhm mitteilen ließ: Eine neue Wehrbewegung gedenkt Herr Hitler nicht aufzuziehen, wenn er es seinerzeit tat, so nur auf Veranlassung der Herren, die ihn nachher im Stich ließen. Heute braucht er lediglich einen Saalschutz, wie vor dem Jahre 1923.
Die SA sollte nach Hitlers Willen nunmehr ihre Hauptaufgaben in Aufmärschen und „zivilen“ gewalttätigen Übergriffen gegen politische Gegner sehen. Dazu gehörten in erster Linie Kommunisten und Sozialdemokraten, aber auch Juden, außerdem Straßen- und Saalschlachten mit dem kommunistischen Roten Frontkämpferbund und dem auf Initiative der Sozialdemokraten gegründeten republikanischen Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold sowie christlichen Gruppierungen wie der Kolping-Jugend.
In der folgenden Zeit wurde die SA von Pfeffer von Salomon und Ernst Röhm (nach seiner Rückkehr 1930) zu einer schlagkräftigen und straff gegliederten Organisation geformt. Das Anwachsen der SA wurde durch Wirtschaftskrise und Wahlerfolge der NSDAP begünstigt. 1930 hatte die SA zeitweise 60.000 bis 80.000 Mitglieder und 1932 bereits etwa 220.000 eingetragene Mitglieder.
Ein wegen der Terrorwelle im April 1932 vom Reichskanzler Heinrich Brüning ausgesprochenes Verbot der SA wurde bereits im Juni von Brünings Nachfolger Franz von Papen wieder aufgehoben. Im Vorfeld der Reichstagswahl Juli 1932 gab es bürgerkriegsähnliche Zustände mit insgesamt etwa 300 Toten und über 1100 Verletzten, an deren Zustandekommen die SA maßgeblich beteiligt war.
Die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 feierte die inzwischen auf über 400.000 Mitglieder angewachsene SA mit einem nächtlichen Fackelzug vom Großen Stern in Berlin kommend durch das Brandenburger Tor zur Reichskanzlei in der Wilhelmstraße.
Viele SA-Männer erwarteten die sofortige Machtübernahme im Stile eines gewaltsamen Putsches. Bereits im Frühjahr 1932 waren detaillierte Pläne für einen Staatsstreich der SA an die Öffentlichkeit gelangt.
Doch die Führung der Nationalsozialisten scheute die Option eines gewaltsamen Putsches der SA, der zu diesem Zeitpunkt einen Bürgerkrieg gegen den Roten Frontkämpferbund und das Reichsbanner mit unklarem Ausgang bedeutet hätte. Ob die Reichswehr und vor allem die preußische Polizei, die während der Weimarer Republik unter starkem sozialdemokratischen Einfluss gestanden hatte, sich geschlossen den Anweisungen der neuen Regierung fügen würden, war ebenfalls nicht sicher.
Von einem Stillhalten der SA konnte jedoch keine Rede sein. Unmittelbar nach dem 30. Januar fielen dem Terror der SA – allein in Berlin – mehrere Menschen zum Opfer und viele wurden verletzt. SA-Trupps organisierten auf eigene Faust Hausdurchsuchungen und Verhaftungen.
Am 22. Februar 1933 wurde durch den kommissarischen preußischen Innenminister Hermann Göring die preußische Hilfspolizei gegründet. Sie rekrutierte sich vornehmlich aus den Reihen der SA, die damit in den staatlichen Machtapparat eingebunden wurde. Die SA konnte nun mit staatlicher Autorität und umfassenden Zuständigkeiten operieren, was einerseits ihr Handlungsbedürfnis befriedigte, es andererseits zugleich auch kanalisierte. Zusätzlich wirkte die massive Präsenz der SA einschüchternd auf die regulären Polizeikräfte, sich den neuen Machthabern anzupassen. Es wird geschätzt, dass allein in Berlin etwa 3000 bis 5000 SA-Männer zu Hilfspolizisten ernannt wurden.
In diesem Zusammenhang trat die SA-Feldpolizei in Erscheinung. Während diese berüchtigte Sondereinheit der SA-Führung anfangs zur Verfolgung und Inhaftierung von Regimegegnern eingesetzt wurde, erhielt sie später zunehmend innerorganisatorische Ordnungsaufgaben, die sie unter ihrer neuen Bezeichnung SA-Feldjägerkorps bis 1935 ausübte. Die preußische Hilfspolizei wurde bereits Anfang August 1933 wieder aufgelöst.
Als erster Höhepunkt der sogenannten „Nationalen Revolution“ ereignete sich eine Woche vor den Reichstagswahlen der Reichstagsbrand am 27. Februar 1933. Am gleichen Abend wurden in einer gezielten Aktion reichsweit Tausende führende Oppositionelle verhaftet.
Trotz dieser und anderer Repressalien konnte die NSDAP lediglich 43,9 Prozent der Stimmen auf sich vereinen (zum Vergleich die beiden Wahlen von 1932: 37,4% im Juli und 33,1% im November).
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Hitlers Doppelspiel
Für Hitler war die SA gerade wegen des Terrors, den sie ausübte, in der ersten Phase der Machtübernahme extrem nützlich. Einerseits konnte er mit ihrer Hilfe seine Gegner einschüchtern und terrorisieren, andererseits konnte er sich bei den Konservativen als die einzige Person darstellen, die in der Lage war, die SA zu bändigen. Je nach Umständen drohte er implizit damit, der SA wirklich freie Hand zu lassen, oder versprach, mäßigend auf sie einzuwirken. Mit dieser Taktik brachte er die Konservativen dazu, dem Terror zuzustimmen und ihn auch noch dafür zu belohnen, dass er den Terror auf einem 'erträglichen Niveau' hielt.
„Röhm-Putsch“ 1934
Nachdem Adolf Hitler im Laufe des Jahres 1933 seine Macht immer weiter gesichert hatte (auch dank der SA), entzog er ihr im Sommer 1934 die Gunst. Am 30. Juni 1934 besuchte Hitler Röhm an dessen Urlaubsort Bad Wiessee. Er beschuldigte ihn, Putschpläne zu hegen und machte ihm seine Homosexualität zum Vorwurf. In der Parteiführung (und im Volk, s. Fritz Gerlich, Der gerade Weg) war es ein offenes Geheimnis, dass Röhm und Teile seiner Umgebung homosexuelle Neigungen hatten. Röhm und seine engsten Gefolgsleute (wie auch andere unbequem gewordene Personen) wurden verhaftet und später ermordet. Es gibt bis heute keine Hinweise darauf, dass ein Putsch durch Röhm ernsthaft geplant war oder unmittelbar bevorstand. Ermordet wurden außer Röhm unter anderem SA-Obergruppenführer Heines, der vorherige Reichskanzler Kurt von Schleicher mit seiner Frau, Gustav von Kahr und Gregor Straßer.
Die Liquidierung hatte für Hitler mehrere Vorteile:
Mit der Ruhigstellung der Sturmabteilung präsentierte er sich dem Ausland und dem deutschen Bürgertum als rechtschaffener Staatsmann.
Mit der Beseitigung der paramilitärischen Konkurrenz verschaffte er sich das Vertrauen der Reichswehrgeneräle (Röhm hatte Pläne zur Verschmelzung von SA und Reichswehr zu einer Volksmiliz unter seiner Führung).
Mit der Entmachtung der „sozialistisch“ angehauchten SA stieg Hitler in der Gunst der deutschen Groß- und Schwerindustrie weiter auf.
Durch die Enthauptung der zwischenzeitlich auf 400.000 Mitglieder angewachsenen SA wurde eine potentiell gefährliche innerparteiliche Macht neutralisiert.
Die Kaltstellung der SA ermöglichte es dem Führer der SS, Heinrich Himmler, die ursprünglich als Leibwache Hitlers konzipierte SS von der Mutterorganisation SA zu emanzipieren und auch formal als eigenständige Organisation im Nationalsozialismus zu etablieren. In den folgenden Jahren konnte Himmler der SS, ihren Untergliederungen (z.B. SD, Waffen-SS) und damit auch sich selber eine im NS-Staat fast beispiellose Machtfülle erarbeiten.
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Nach 1934
Nach der Ausschaltung Röhms und seiner Gefolgsleute – nach fundierten Schätzungen gab es etwa 130 Tote – wurde die SA nahezu bedeutungslos und diente allenfalls als Kaderreservoir für Partei und andere Organisationen.
Als Viktor Lutze zum neuen Stabschef ernannt wurde, schuf er innerhalb der SA eine SS-ähnliche Elite-Standarte. Diese trug den Namen SA-Standarte „Feldherrnhalle“. Sie war eine stehende und bewaffnete Einheit und galt als SA-Gegenstück zu den Verbänden der SS-Verfügungstruppe.
Zum landesweiten Einsatz kam die SA nochmals im November 1938 bei den Pogromen gegen die jüdische Bevölkerung, die als „Reichskristallnacht“ in die Geschichte eingegangen sind. Auch wurde sie kurz vor Kriegsende als Reservoir für Kämpfer des Volkssturms genutzt, wobei SA-Angehörige häufig durch Gewalttaten an Kriegsgefangenen oder Kapitulationswilligen auffielen.
Aufbau
Bis 1926 wurde der Kommandant der SA als „Oberster SA-Führer“ (OSAF) bezeichnet. Bis dahin galt die SA als eine von der NSDAP unabhängige nationalsozialistische Kampforganisation. Ab Herbst 1930 übernahm Adolf Hitler die Führung der SA, wurde also selbst Oberster SA-Führer. Für den bisherigen Amtsinhaber wurde der neue Titel SA-Reichsführer eingeführt; dieser stand von da an unter der Kontrolle der Partei. Mit der Schaffung des SA-Reichsführers wurde das Gegenstück des obersten SS-Kommandanten gebildet, der nun ebenfalls den Rang eines Reichsführers trug, aber formal weiterhin dem SA-Reichsführer unterstellt war.
Mit der Rückkehr Ernst Röhms in die SA wurde der Rang des Chef des SA-Stabes oder kurz SA-Stabschef eingeführt. Ernst Röhm war der bekannteste Inhaber diesen Ranges. Nach seinem Amtsantritt ging er auf Gegenkurs zu Hitler. Röhm wollte die SA-Kampforganisation erneut der Kontrolle der Partei entziehen. Nach der Machtergreifung (1933) forderte er die „2. Revolution“ und die Schaffung eines „NS-Volksheeres“, das die Reichswehr ablösen sollte. Deren Einheiten sollten sich der SA anschließen, in ihr aufgehen und so das „NS-Volksheer“ bilden.
Verständlicherweise stieß dies nicht auf die Gegenliebe der Reichswehrführung und Adolf Hitlers (der damals die Unterstützung der Reichswehr für seine zukünftigen Kriegspläne brauchte). Durch bewusst verfälschte und verbreitete Zitate Röhms wurde der Allgemeinheit der Eindruck vermittelt, Röhm wolle zu einem Aufstand anstiften. Bei 3,5 Millionen SA-Angehörigen hätte die Ordnungsmacht (Polizei oder/und Reichswehr) nicht viel dagegen unternehmen können. Röhm betonte mehrmals intern in Parteikreisen: „Bedenkt, fast vier Millionen Rabauken stehen hinter mir!“. (Sogar im Spaß war das bedrohlich.)
Verbreitet wurden diese „Revolutionsgerüchte“ vor allem durch das einstige SA-Oberhaupt Hermann Göring und den Reichsführer-SS Heinrich Himmler, der damals noch die Dienstgradabzeichen eines SS-Obergruppenführers trug. Himmler versicherte Röhm schriftlich mehrmals, dass er und die SS ihm, Röhm, bedingungslos beistehen und folgen würden. Aber dass dies nur Lippenbekenntnisse waren, bewies die brutale Ausschaltung der gesamten SA-Führung durch die SS:
Am 30. Juni/1. Juli 1934 wurde die SA-Führung durch Angehörige des – allgemein durch seine Brutalität gefürchteten – SS-Totenkopfwachsturmbannes „Oberbayern“ verhaftet und sofort durch ein Exekutionskommando der Leibstandarte-SS Adolf Hitler erschossen. Dieses aus den Angehörigen der ersten zwei Schützenkompanien der Leibstandarte gebildete Exekutionskommando stand unter dem Befehl Josef „Sepp“ Dietrichs.
Röhm selbst wurde am 1. Juli durch den Dachauer Kommandeur des Wachsturmbanns „Oberbayern“, Theodor Eicke und seinen Stellvertreter Michel Lippert in Röhms Zelle erschossen.
Röhms Nachfolger als Stabschef wurde Viktor Lutze und dieser wurde im August 1934 als „Reichsleiter SA“ Adolf Hitler persönlich unterstellt. Er erhielt nun eigene Dienstgradabzeichen. Nach dem Unfalltod Lutzes im Jahre 1943 wurde Wilhelm Schepmann Stabschef.
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Gliederung (nach dem Stand von 1934)
Die SA gliederte sich in 21 Gruppen. Diese Anzahl ist im Verlaufe der folgenden Jahre im Zusammenhang mit administrativen Notwendigkeiten und der kriegsbedingten Eroberung neuer Gebiete verändert worden. Jede Gruppe bestand aus mehreren Brigaden. Die weiteren Untergliederungen (Einheiten und Untereinheiten) waren Standarte, Sturmbann, Sturm, Trupp und Schar. SA-Mann im weiteren Sinne war die Bezeichnung für alle Angehörigen der SA. Der SA-Mann kann im speziellen Sinne sein: SA-Führer (vom Sturmführer einschl. aufwärts), SA-Unterführer (vom Scharführer einschl. bis Obertruppführer einschl.) und SA-Mann (Rottenführer, Sturmmann, SA-Mann). Alle noch nicht endgültig eingereihten oder überführten Angehörigen der SA trugen die Bezeichnung SA-Anwärter. In der Gliederung der SA war die niedrigste Einheit der Sturm; Trupps und Scharen sind Untereinheiten.
Außer der aktiven SA sind als weitere Formationen zu erwähnen: SA-Reserve I und SA-Reserve II. Im Jahr 1938 wurde die Organisationsstruktur der SA nach rein militärischen Gesichtspunkten reorganisiert. Bei dieser Reorganisierung fielen die SA-Reserven I und II weg.
Uniformierung
Seit 1924 trugen die Angehörigen der „NS-Kampforganisationen“ das sogenannte „Lettow-Hemd“, benannt nach dem Kommandeur der Schutztruppe in Deutsch-Ostafrika Lettow-Vorbeck. Zuvor wurden (1920–1923) die Uniformen getragen, mit denen ehemalige Soldaten in der SA ausgemustert waren. Mitglieder, die nicht ehemalige Soldaten waren, legten sich graue Windjacken als Uniformersatz zu.
Das auch später offiziell als „Braunhemd“ bezeichnete Parteihemd wurde nur durch Zufall eingeführt: Der Ende 1923 nach Österreich geflohene Freikorps- und SA-Führer Roßbach konnte einen größeren Posten brauner Hemden erwerben. Diese waren ursprünglich für die deutsche Schutztruppe in Afrika unter Lettow-Vorbeck vorgesehen gewesen. Nach seiner Rückkehr führte Roßbach diese Hemden in der SA ein .
Möglich ist aber auch, dass Roßbach das Aussehen des Braunhemds entscheidend beeinflusst hat. In einem in späteren Jahren geführten mündlichen Gespräch mit dem Autor Georg Franz-Willing erklärte Roßbach, dass er einen bestimmenden Einfluss auf das Aussehen des Braunhemds gehabt habe [7]. Auch wird im so genannten „Ehrenbuch der SA“ von 1934 geschildert, dass das Braunhemd ursprünglich von den „Roßbachabteilungen“ der SA getragen worden sei und erstmalig am 5. April 1925 Verwendung fand[8]. Es ist somit auch durchaus denkbar, dass Roßbach sich mit seiner ursprünglichen Aussage einer „Zufallsentdeckung“ lediglich vom NS-Regime distanzieren wollte.
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Am linken Arm wurde die sogenannte „Kampfbinde“, ein rotes Band mit Hakenkreuz, getragen. Die Uniform musste von jedem SA-Mann selbst erworben werden, weswegen man auf (vor allem frühen) Bildern häufig unvollständig ausgerüstete SA-Mitglieder sieht.
Über die propagandistische Wirkung der Braunhemden in der Öffentlichkeit waren sich die SA-Leute durchaus bewusst. Als aus politischen Gründen im Jahre 1930 in Bayern und Preußen das öffentliche Tragen des Braunhemdes verboten wurde, wich die SA-Führung in einer Blitzaktion auf das Tragen von weißen Hemden aus, ohne sich ansonsten in ihren Aktivitäten weiter stören zu lassen, was die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die SA nur noch weiter verstärkte. Nach Ablauf des Verbotes kehrte man zum Tragen des Braunhemdes zurück.
1932 bekam die Firma Hugo Boss von der NSDAP-Parteileitung den Auftrag, standardisierte Uniformen für die NS-Organisationen zu entwerfen. Mit Ausnahme der SS wurden bei allen Partei-Organisationen Uniformen in diversen Brauntönen eingeführt.
Außer dem Braunhemd trugen die SA-Männer einen braunen Binder, braune Breecheshosen und Stiefel (in seltenen Fällen und vorwiegend durch höhere Führer zu festlichen Anlässen auch „normale lange Hosen“ und eine Uniformjacke in militärischem Schnitt, ebenfalls mit brauner Grundfarbe). Typisch war die SA-Mütze, eine Schaftmütze mit brauner Grundfarbe, ursprünglich weich und einfarbig braun mit Lederschirm und Sturmriemen. Ab August 1929 erhielt die SA-Mütze einen steifen Korpus, aus dessen oberem farbigen Besatz die territoriale Zugehörigkeit des SA-Mannes (Gau- und Gebietsgliederung) erkennbar war. Silberne Litzen in verschiedener Breite deuteten darüberhinaus auf die Dienststellung des Trägers hin.
Die Rangabzeichen wurden auf dem linken, vom Standartenführer aufwärts auf beiden Kragenspiegeln getragen, deren Grundfarbe mit dem farbigen Randbesatz der SA-Mütze übereinstimmte. Die Nummern auf dem rechten Spiegel bezeichnen den SA-Sturm und die Standarte, z.B.: 1/5 bedeutet Sturm 1 der Standarte 5. Die Mitglieder vom Stab führten nur die Nummer der Standarte, z.B. 5 oder des Sturmbanns, z.B. III/5. Auf der rechten Schulter wurden Achselstücke getragen in Zweifarbenschnur, Silber und Gold.
Zur Uniformierung gehörten weiterhin ein braunes Lederkoppel, an dem auf der linken Hüfte der SA-Dolch getragen wurde, mit Koppelschloss und ein Schulterriemen.
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Fahnenkult
Von Anfang an spielte die Verwendung von Fahnen, vorwiegend mit dem Symbol des Hakenkreuzes, in der SA als Truppenfahne, aber auch in bloßer Anhäufung als Dekoration gegenüber der Öffentlichkeit eine bedeutsame Rolle.
Neben so genannten „Sturmfahnen“, die den jeweiligen „Sturmabteilungen“ übergeben wurden, führte jede SA-Standarte als Einheit eine – von Adolf Hitler im Jahr 1922 entworfene – „SA-Standarte“ als Truppenfahne, die sich in ihrer Gestaltung an alte römische Vorbilder und Vorbilder aus napoleonischer Zeit anlehnte und die Gegenstand eines ausgedehnten Fahnenkultes war. Die Standarten besaßen gegebenüber den „Sturmfahnen“ den Vorteil, dass ihr Abbild unabhängig von den Witterungsbedingungen immer sichtbar war. Die Aufschrift „DEUTSCHLAND ERWACHE“ entstammte dem Lied „Sturm, Sturm, Sturm“ von Dietrich Eckart. Die ersten vier Standarten wurden vom Münchener Goldschmied Gar angefertigt und im Januar 1923 auf dem Parteitag in Nürnberg feierlich übergeben. Die umfassende Einführung der SA-Standarten begann 1926 in Weimar, als Adolf Hitler „mit Treueversprechen“ und einem mystischen, ans religiöse grenzenden Zeremoniell die SA-Standarten übergab.
Auf dem Parteitag 1927 in Nürnberg wurden weitere 12 SA-Standarten vor ihrer Übergabe an die Trägereinheiten „feierlich geweiht“. Zu diesem Zweck verwendete man das Hakenkreuzfahnentuch, das beim Hitlerputsch am 9. November 1923 in München beim Marsch auf die Feldherrnhalle als Fahne vorausgetragen worden war. Die Fahne wurde zur „Blutfahne“ erklärt, um daran zu erinnern, dass sie bei dieser Gelegenheit, wo die nationalsozialistische Bewegung ihre ersten so genannten „Märtyrer“ bekam, dabeigewesen war. Ob das Fahnentuch bei dieser Gelegenheit tatsächlich mit dem Blut von verwundeten oder erschossenen Demonstranten „getränkt“ worden ist, wird widersprüchlich diskutiert. Mit einem Zipfel dieser „Blutfahne“ berührte Hitler im Verlauf der Fahnenweihe in dunkler Blut-und-Boden-Symbolik das Fahnentuch jeder neuen Standarte, um durch diese Berührung „die Kräfte der Märtyrer der Bewegung“ auf die Fahne und dadurch auch auf die von ihr geführte SA-Einheit zu übertragen.
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Dienstränge
Die SA war ganz ähnlich wie die anderen „NS-Kampforganisationen“ (SS, NSKK und NSFK) gegliedert. Auch die Abzeichen und Ränge glichen sich stark, da die SS, das NSKK und NSFK ursprünglich (bis Sommer 1934) Unterorganisationen der SA gewesen waren.
Die Dienstränge waren:
SA-Anwärter
1 SA-Mann
2 SA-Sturmmann
3 SA-Obersturmmann
4 SA-Rottenführer
5 SA-Scharführer
6 SA-Oberscharführer
7 SA-Truppführer
8 SA-Obertruppführer
9 SA-Haupttruppführer
10 SA-Sturmführer
11 SA-Obersturmführer
12/13 SA-Sturmhauptführer (bis Oktober 1934)/SA-Hauptsturmführer (ab Oktober 1934)
14 SA-Sturmbannführer
15 SA-Obersturmbannführer
16 SA-Standartenführer
17 SA-Oberführer
18 SA-Brigadeführer
19 SA-Gruppenführer
20 SA-Obergruppenführer
21 SA-Chef des Stabes
SA-Sportabzeichen
Das SA-Sportabzeichen wurde in nicht offen ausgesprochener Konkurrenz zum Deutschen Reichs-Sport-Abzeichen geschaffen, um auch in den Reihen der „unpolitischen“ Sportler eine engere Anknüpfung an das nationalsozialistische Gedankengut zu schaffen. Es sollte darüberhinaus den Wehrgedanken in der Sportausübung stärker in den Vordergrund bringen und nicht zum Schluss die Mitglieder der SA für die aktive Sportarbeit stärker motivieren.
Die Mitgliedschaft in der SA war für den Erwerb des SA-Sportabzeichens nicht Voraussetzung, allerdings musste der Erwerber „rassisch und weltanschaulich den SA-mäßigen Bedingungen entsprechen“. Die Aushändigung des Abzeichens erfolgte nach Erreichung des 18. Lebensjahres. Über 35-Jährige konnten das Abzeichen nach dem 1. Oktober 1935 nicht mehr erwerben.
Das Abzeichen wurde in Bronze, Silber und Gold verliehen. Diese drei Grade waren nicht abhängig vom Alter des Erwerbenden, „wie es beim Deutschen Reichs-Sport-Abzeichen der Fall ist“, sondern allein durch die Leistung bedingt, die unabhängig vom Alter des Erwerbenden festgelegt wurde. Das SA-Sportabzeichen in Bronze war eine tatsächliche Sportauszeichnung. Der Typ 1 in Silber oder Gold war jedoch ein Dienststellungsabzeichen (Geländesportleiter erhielten z.B. automatisch die Silberstufe). Das SA-Sportabzeichen Typ 2 war an die Ableistung regelmäßiger Wiederholungsübungen gebunden, mit denen auch die höheren Stufen (Silber oder Gold) errungen werden konnten. In der Praxis war aber das Erlangen der Silber- oder Goldstufe für „normale Sportler“ sehr schwierig.
Die Abzeichen können in zeitlicher Abfolge mehreren Typen zugeordnet werden, die sich durch unterschiedliche Kennzeichnungen unterscheiden:
Typ 1: auf der Rückseite aufgeprägter Vermerk: „Eigentum d. Chefs d. Ausbildungswesens“
Typ 2: auf der Rückseite aufgeprägter Vermerk: „Eigentum D.S.A. Sportabz. Hauptstelle“ und eine Matrikelnummer.
Typ 3: auf der Rückseite aufgeprägter Vermerk: "Eigentum der Obersten S.H. Führung"
Typ 4: RZM-Marke M 1 und Herstellermarke (ohne Matrikelnummer)
Das Abzeichen wurde stiftungsgemäß „SA-Sportabzeichen“ benannt. Im Jahr 1938 wurde das SA-Sportabzeichen von Hitler zum „SA-Wehrabzeichen“ erhoben, was seine politische Hauptaufgabe noch deutlicher zum Ausdruck brachte. Es war nun ein Leistungsabzeichen und kein Sportabzeichen mehr. Es herrschte sogar ein Trageverbot für Abzeichen des alten Typs.
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Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Erwerb des SA-Sportabzeichens waren:
Der Erwerber musste „wehrwürdig“ sein, d.h. er musste rassisch und weltanschaulich SA-mäßigen Bedingungen entsprechen. Diese Voraussetzuung galt vor allem für solche Personen, die nicht innerhalb der SA standen.
Der Erwerber musste „tauglich“ sein, d.h. im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung musste er für sport- und marschtauglich befunden worden sein.
Der Bewerber musste „ausgebildet“ sein, d.h. er musste sein Training durch anerkannte Geländesportlehrer (Lehrscheininhaber) vorschriftsmäßig nachweisen können.
Der Bewerber unterlag einer Prüfung. D.h. Training und Leistungsprüfungen mussten durch anerkannte Prüfer (SA-Führer mit Prüfungsberechtigung) beglaubigt sein.
Die Schulung oder das Training durften erst aufgenommen werden, wenn die ärztliche Untersuchung die Tauglichkeit des Mannes ergeben hatte. Über die Möglichkeit des Erwerbs durch weibliche Anwärter ist in den Stiftungsunterlagen nichts gesagt. Weibliche Träger des Abzeichens sind auch nicht bekannt.
Erwerb
Das SA-Sportabzeichen konnte erworben werden:
nach unmittelbarer Ausbildung auf Schulen des Chefs des Ausbildungswesens und nach örtlichem Training innerhalb der SA oder außerhalb der SA in anerkannten Geländesport-Arbeitsgemeinschaften. Die letztere Voraussetzung traf z.B. auf alle diejenigen zu, die nicht Mitglied der SA, aber „Mitglied des Reichsbundes für Leibesübungen“ waren. Damit erlangten Organe der SA eine Kontrolle über diesen Personenkreis.
Eine Geländesport-Arbeitsgemeinschaft durfte aus höchstens 30 Bewerbern bestehen und sie wurde von einem Lehrscheininhaber als verantwortlichem Geländesportlehrer geleitet. Der Bewerber für das SA-Sportabzeichen musste mindestens 120 Übungsstunden nachweisen, die er in der Geländesport-Arbeitsgemeinschaft zu absolvieren hatte.
Die Leistungsprüfung umfasste drei Gruppen:
Leibesübungen (100-m-Lauf, Weitsprung, Keulenweitwurf, Kugelstoßen und 300-m-Lauf)
Grundübungen (Kleinkaliberschießen, 25-km-Gepäckmarsch, Keulenzielwurf)
Geländesport.
Nachweis der Leistungen
Bei Beginn der Ausbildungszeit wurde für den Bewerber ein Leistungsbuch angelegt, für dessen ordnungsgemäße Führung der zuständige SA-Führer mit Prüfungsberechtigung verantwortlich war. Die Abnahme der Leistungsprüfung erfolgte
auf den Schulen des Chefs des Ausbildungswesens durch das Lehrpersonal
in örtlicher Ausbildung durch anerkannte Ausbilder (Lehrscheininhaber). Im örtlichen Training konnte die Leistungsprüfung in Gruppe 1 (Leibesübungen) und in Gruppe 2 (Grundübungen) im Laufe der Vorbereitungszeit als Teilprüfung abgelegt werden. Den Abschluss der Prüfung bildete die Gruppe 3. Sie konnte nur bei bestandenen Leistungen in Gruppe 1 und Gruppe 2 erfolgen.
Die Gesamtprüfung sollte innerhalb dreier Monate abgelegt sein. Wenn die geforderten Leistungen nicht voll erfüllt wurden, konnten unter bestimmten Forderungen Ergänzungsprüfungen abgelegt werden.
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Verleihung des SA-Sportabzeichens
Nach bestandener Leistungsprüfung wurde der Schulungs- und Trainingsabschluss durch die Erteilung des Grundausbildungsscheines (G-Schein) im Leistungsbuch des Bewerbers bestätigt. Teilnehmer an Lehrgängen, die der Chef des Ausbildungswesens durchführte, erhielten bei Eignung zum Geländesportlehrer den Lehrschein (L-Schein). An SA-Führer mit Lehrberechtigung gab der Chef des Ausbildungswesens auf Antrag den Prüfschein aus.
Der Antrag auf Verleihung eines SA-Sportabzeichens wurde grundsätzlich nicht vom Bewerber selbst, sondern stets von dem für die Prüfungsabnahme und ihre Beurkundung verantwortlichen SA-Führer mit Prüfungsberechtigung gestellt. Dem Antrag wurde eine „Meldekarte“ beigefügt, welche eine Würdigkeitserklärung, einen Vordruck für das Besitzzeugnis und einen Auszug aus dem Leistungsbuch enthielt. Die Verleihung des SA-Sportabzeichens erfolgte dann im Namen des Stabschefs durch den Chef des Ausbildungswesens. Somit wurde das Leistungsbuch zum endgültigen Ausweis über Ausbildung und Abzeichenerwerb.
Aberkennung der Verleihung
Das SA-Sportabzeichen wurde unter Vorbehalt des Widerrufs verliehen. Es konnte zurückgefordert werden, wenn von dem Träger die SA-mäßigen Vorbedingungen, die für die Verleihung des Abzeichens Voraussetzung sind, nicht mehr erfüllt wurden.
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Quellenangabe
Quelle: Wikipedia, Eintrag: SA (Autoren), Der Inhalt unterliegt der GNU-Lizenz für freie Dokumentation
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to text formatters. A copy made in an otherwise Transparent file
format whose markup, or absence of markup, has been arranged to thwart
or discourage subsequent modification by readers is not Transparent.
An image format is not Transparent if used for any substantial amount
of text. A copy that is not “Transparent” is called “Opaque”.
Examples of suitable formats for Transparent copies include plain
ASCII without markup, Texinfo input format, LaTeX input format, SGML
or XML using a publicly available DTD, and standard-conforming simple
HTML, PostScript or PDF designed for human modification. Examples of
transparent image formats include PNG, XCF and JPG. Opaque formats
include proprietary formats that can be read and edited only by
proprietary word processors, SGML or XML for which the DTD and/or
processing tools are not generally available, and the
machine-generated HTML, PostScript or PDF produced by some word
processors for output purposes only.
The “Title Page” means, for a printed book, the title page itself,
plus such following pages as are needed to hold, legibly, the material
this License requires to appear in the title page. For works in
formats which do not have any title page as such, “Title Page” means
the text near the most prominent appearance of the work’s title,
preceding the beginning of the body of the text.
A section “Entitled XYZ” means a named subunit of the Document whose
title either is precisely XYZ or contains XYZ in parentheses following
text that translates XYZ in another language. (Here XYZ stands for a
specific section name mentioned below, such as “Acknowledgements”,
“Dedications”, “Endorsements”, or “History”.) To “Preserve the Title”
of such a section when you modify the Document means that it remains a
section “Entitled XYZ” according to this definition.
The Document may include Warranty Disclaimers next to the notice which
states that this License applies to the Document. These Warranty
Disclaimers are considered to be included by reference in this
License, but only as regards disclaiming warranties: any other
implication that these Warranty Disclaimers may have is void and has
no effect on the meaning of this License.
2. VERBATIM COPYING
You may copy and distribute the Document in any medium, either
commercially or noncommercially, provided that this License, the
copyright notices, and the license notice saying this License applies
to the Document are reproduced in all copies, and that you add no other
conditions whatsoever to those of this License. You may not use
technical measures to obstruct or control the reading or further
copying of the copies you make or distribute. However, you may accept
compensation in exchange for copies. If you distribute a large enough
number of copies you must also follow the conditions in section 3.
You may also lend copies, under the same conditions stated above, and
you may publicly display copies.
3. COPYING IN QUANTITY
If you publish printed copies (or copies in media that commonly have
printed covers) of the Document, numbering more than 100, and the
Document’s license notice requires Cover Texts, you must enclose the
copies in covers that carry, clearly and legibly, all these Cover
Texts: Front-Cover Texts on the front cover, and Back-Cover Texts on
the back cover. Both covers must also clearly and legibly identify
you as the publisher of these copies. The front cover must present
the full title with all words of the title equally prominent and
visible. You may add other material on the covers in addition.
Copying with changes limited to the covers, as long as they preserve
the title of the Document and satisfy these conditions, can be treated
as verbatim copying in other respects.
If the required texts for either cover are too voluminous to fit
legibly, you should put the first ones listed (as many as fit
reasonably) on the actual cover, and continue the rest onto adjacent
pages.
If you publish or distribute Opaque copies of the Document numbering
more than 100, you must either include a machine-readable Transparent
copy along with each Opaque copy, or state in or with each Opaque copy
a computer-network location from which the general network-using
public has access to download using public-standard network protocols
a complete Transparent copy of the Document, free of added material.
If you use the latter option, you must take reasonably prudent steps,
when you begin distribution of Opaque copies in quantity, to ensure
that this Transparent copy will remain thus accessible at the stated
location until at least one year after the last time you distribute an
Opaque copy (directly or through your agents or retailers) of that
edition to the public.
It is requested, but not required, that you contact the authors of the
Document well before redistributing any large number of copies, to give
them a chance to provide you with an updated version of the Document.
4. MODIFICATIONS
You may copy and distribute a Modified Version of the Document under
the conditions of sections 2 and 3 above, provided that you release
the Modified Version under precisely this License, with the Modified
Version filling the role of the Document, thus licensing distribution
and modification of the Modified Version to whoever possesses a copy
of it. In addition, you must do these things in the Modified Version:
A. Use in the Title Page (and on the covers, if any) a title distinct
from that of the Document, and from those of previous versions
(which should, if there were any, be listed in the History section
of the Document). You may use the same title as a previous version
if the original publisher of that version gives permission.
B. List on the Title Page, as authors, one or more persons or entities
responsible for authorship of the modifications in the Modified
Version, together with at least five of the principal authors of the
Document (all of its principal authors, if it has fewer than five),
unless they release you from this requirement.
C. State on the Title page the name of the publisher of the
Modified Version, as the publisher.
D. Preserve all the copyright notices of the Document.
E. Add an appropriate copyright notice for your modifications
adjacent to the other copyright notices.
F. Include, immediately after the copyright notices, a license notice
giving the public permission to use the Modified Version under the
terms of this License, in the form shown in the Addendum below.
G. Preserve in that license notice the full lists of Invariant Sections
and required Cover Texts given in the Document’s license notice.
H. Include an unaltered copy of this License.
I. Preserve the section Entitled “History”, Preserve its Title, and add
to it an item stating at least the title, year, new authors, and
publisher of the Modified Version as given on the Title Page. If
there is no section Entitled “History” in the Document, create one
stating the title, year, authors, and publisher of the Document as
given on its Title Page, then add an item describing the Modified
Version as stated in the previous sentence.
J. Preserve the network location, if any, given in the Document for
public access to a Transparent copy of the Document, and likewise
the network locations given in the Document for previous versions
it was based on. These may be placed in the “History” section.
You may omit a network location for a work that was published at
least four years before the Document itself, or if the original
publisher of the version it refers to gives permission.
K. For any section Entitled “Acknowledgements” or “Dedications”,
Preserve the Title of the section, and preserve in the section all
the substance and tone of each of the contributor acknowledgements
and/or dedications given therein.
L. Preserve all the Invariant Sections of the Document,
unaltered in their text and in their titles. Section numbers
or the equivalent are not considered part of the section titles.
M. Delete any section Entitled “Endorsements”. Such a section
may not be included in the Modified Version.
N. Do not retitle any existing section to be Entitled “Endorsements”
or to conflict in title with any Invariant Section.
O. Preserve any Warranty Disclaimers.
If the Modified Version includes new front-matter sections or
appendices that qualify as Secondary Sections and contain no material
copied from the Document, you may at your option designate some or all
of these sections as invariant. To do this, add their titles to the
list of Invariant Sections in the Modified Version’s license notice.
These titles must be distinct from any other section titles.
You may add a section Entitled “Endorsements”, provided it contains
nothing but endorsements of your Modified Version by various
parties–for example, statements of peer review or that the text has
been approved by an organization as the authoritative definition of a
standard.
You may add a passage of up to five words as a Front-Cover Text, and a
passage of up to 25 words as a Back-Cover Text, to the end of the list
of Cover Texts in the Modified Version. Only one passage of
Front-Cover Text and one of Back-Cover Text may be added by (or
through arrangements made by) any one entity. If the Document already
includes a cover text for the same cover, previously added by you or
by arrangement made by the same entity you are acting on behalf of,
you may not add another; but you may replace the old one, on explicit
permission from the previous publisher that added the old one.
The author(s) and publisher(s) of the Document do not by this License
give permission to use their names for publicity for or to assert or
imply endorsement of any Modified Version.
5. COMBINING DOCUMENTS
You may combine the Document with other documents released under this
License, under the terms defined in section 4 above for modified
versions, provided that you include in the combination all of the
Invariant Sections of all of the original documents, unmodified, and
list them all as Invariant Sections of your combined work in its
license notice, and that you preserve all their Warranty Disclaimers.
The combined work need only contain one copy of this License, and
multiple identical Invariant Sections may be replaced with a single
copy. If there are multiple Invariant Sections with the same name but
different contents, make the title of each such section unique by
adding at the end of it, in parentheses, the name of the original
author or publisher of that section if known, or else a unique number.
Make the same adjustment to the section titles in the list of
Invariant Sections in the license notice of the combined work.
In the combination, you must combine any sections Entitled “History”
in the various original documents, forming one section Entitled
“History”; likewise combine any sections Entitled “Acknowledgements”,
and any sections Entitled “Dedications”. You must delete all sections
Entitled “Endorsements”.
6. COLLECTIONS OF DOCUMENTS
You may make a collection consisting of the Document and other documents
released under this License, and replace the individual copies of this
License in the various documents with a single copy that is included in
the collection, provided that you follow the rules of this License for
verbatim copying of each of the documents in all other respects.
You may extract a single document from such a collection, and distribute
it individually under this License, provided you insert a copy of this
License into the extracted document, and follow this License in all
other respects regarding verbatim copying of that document.
7. AGGREGATION WITH INDEPENDENT WORKS
A compilation of the Document or its derivatives with other separate
and independent documents or works, in or on a volume of a storage or
distribution medium, is called an “aggregate” if the copyright
resulting from the compilation is not used to limit the legal rights
of the compilation’s users beyond what the individual works permit.
When the Document is included in an aggregate, this License does not
apply to the other works in the aggregate which are not themselves
derivative works of the Document.
If the Cover Text requirement of section 3 is applicable to these
copies of the Document, then if the Document is less than one half of
the entire aggregate, the Document’s Cover Texts may be placed on
covers that bracket the Document within the aggregate, or the
electronic equivalent of covers if the Document is in electronic form.
Otherwise they must appear on printed covers that bracket the whole
aggregate.
8. TRANSLATION
Translation is considered a kind of modification, so you may
distribute translations of the Document under the terms of section 4.
Replacing Invariant Sections with translations requires special
permission from their copyright holders, but you may include
translations of some or all Invariant Sections in addition to the
original versions of these Invariant Sections. You may include a
translation of this License, and all the license notices in the
Document, and any Warranty Disclaimers, provided that you also include
the original English version of this License and the original versions
of those notices and disclaimers. In case of a disagreement between
the translation and the original version of this License or a notice
or disclaimer, the original version will prevail.
If a section in the Document is Entitled “Acknowledgements”,
“Dedications”, or “History”, the requirement (section 4) to Preserve
its Title (section 1) will typically require changing the actual
title.
9. TERMINATION
You may not copy, modify, sublicense, or distribute the Document except
as expressly provided for under this License. Any other attempt to
copy, modify, sublicense or distribute the Document is void, and will
automatically terminate your rights under this License. However,
parties who have received copies, or rights, from you under this
License will not have their licenses terminated so long as such
parties remain in full compliance.
10. FUTURE REVISIONS OF THIS LICENSE
The Free Software Foundation may publish new, revised versions
of the GNU Free Documentation License from time to time. Such new
versions will be similar in spirit to the present version, but may
differ in detail to address new problems or concerns. See
http://www.gnu.org/copyleft/.
Each version of the License is given a distinguishing version number.
If the Document specifies that a particular numbered version of this
License “or any later version” applies to it, you have the option of
following the terms and conditions either of that specified version or
of any later version that has been published (not as a draft) by the
Free Software Foundation. If the Document does not specify a version
number of this License, you may choose any version ever published (not
as a draft) by the Free Software Foundation.
ADDENDUM: How to use this License for your documents
To use this License in a document you have written, include a copy of
the License in the document and put the following copyright and
license notices just after the title page:
Copyright (c) YEAR YOUR NAME.
Permission is granted to copy, distribute and/or modify this document
under the terms of the GNU Free Documentation License, Version 1.2
or any later version published by the Free Software Foundation;
with no Invariant Sections, no Front-Cover Texts, and no Back-Cover Texts.
A copy of the license is included in the section entitled “GNU
Free Documentation License”.
If you have Invariant Sections, Front-Cover Texts and Back-Cover Texts,
replace the “with…Texts.” line with this:
with the Invariant Sections being LIST THEIR TITLES, with the
Front-Cover Texts being LIST, and with the Back-Cover Texts being LIST.
If you have Invariant Sections without Cover Texts, or some other
combination of the three, merge those two alternatives to suit the
situation.
If your document contains nontrivial examples of program code, we
recommend releasing these examples in parallel under your choice of
free software license, such as the GNU General Public License,
to permit their use in free software.